Energieausweis im Neubau:
Der Energieausweis dient dem Bauherren oder Eigentümer als Nachweis, dass sein Gebäude den Anforderungen der EnEV 2009 entspricht. Er muss den Energieausweis der zuständigen Landesbaubehörde jederzeit vorlegen, wenn diese ihn verlangt.
Energieausweis bei Sanierungsmaßnahmen:
Jedes Haus ist anders: Holz- oder Steinhaus, einfach- oder zweifach verglaste Fenster, große oder kleine Fensterflächen, Flach- oder Satteldach, 6 oder 16 Zimmer, Öl- oder Gasheizung ect.?
Bei Neubau und Sanierung dient der Energieausweis speziell der Optimierung an die jeweiligen Anforderungen. Wenn Sie eine energetische Modernisierung vorhaben, stellen sich Ihnen zunächst einige Fragen:
Wir unterstützen Sie dabei und haben alle Antworten auf diese Fragen.
Je nach Bedarf erstellen wir gerne einen Energieausweis für Ihre Anforderungen. Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.